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Pharma, Politik und die saftige Zitrone: Wie sich mit Pillen sparen ließe
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Pharma, Politik und die saftige Zitrone: Wie sich mit Pillen sparen ließe

FKG & BStabG, Teil 6: Arzneimittel

Diesen Beitrag zitieren:
Nößler D, Scherer M. Pharma, Politik und die saftige Zitrone: Wie sich mit Pillen sparen ließe. EvidenzUpdate 2026;7:184. doi: 10.69156/POD.001/2026.06.00184

Gute Nacht! Weiter geht unsere kleine Reise durch die FKG-BStabG-Welt, heute zur Unzeit Teil 6 (nach Teil 5, 4, 3, 2 und 1): die pharmazeutischen Unternehmen, kurz und liebevoll auch einfach pU genannt (© J. Hecken et al.).

Die Arzneimittelausgaben sind mittlerweile der zweitgrößte Ausgabenblock der GKV, gute 60 Milliarden Euro im Jahr, und das (wird ganz gerne vergessen) ganz ohne die Krankenhaus-Arzneimittel, die noch oben drauf kommen. Rund 80 Prozent der Arznei-Ausgaben entfallen auf die neuen, sog. innovativen Patentarzneimittel.

Die FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat gleich einen ganzen Strauß an Sparvorschlägen vorlegt (die Empfehlungen 37 bis 44). Wir nehmen uns drei davon vor: den dynamischen Herstellerabschlag (Nr. 37), den obligaten Mengenrabatt ab Jahr drei (Nr. 38) und Selektivverträge für gleichwertige Patentarzneimittel (Nr. 39).

Spoiler: Im Gesetzentwurf landet von der Wucht der FKG erstaunlich wenig. Und gleichzeitig bekommt die Branche mit der Abschaffung der AMNOG-Leitplanken sogar ein Geschenk. Wir fragen uns: Warum traut sich die Politik an die Pharmaindustrie so viel zaghafter heran als an Ärztinnen, Kliniken und Versicherte? (Aufgezeichnet haben wir am 21. April.)

Plus für alle hier: die Zusammenfassung unseres Gesprächs und natürlich die Literatur.
Das Plus für alle Unterstützer zu dieser Episode:

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Für alle Pillendreher und Freunde der Pharmakotherapie, hier die Kapitelmarken:

  • 00:00:00 Intro

  • 00:03:55 Um was geht’s?

  • 00:05:57 Mal so’n Bauchgefühl

  • 00:09:34 Geld regiert die Gesundheitswelt

  • 00:13:17 Die Vorschläge ... und neue Rabattverträge

  • 00:16:34 Ein Lobbyerfolg?

  • 00:18:31 Was tun?

  • 00:23:00 Lieferengpässe

Über die Empfehlung

Wir reden über die Empfehlungen Nr. 37 bis 39 im 1. Bericht der FKG1 und über das vom Kabinett beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG).2 Anders als in den Episoden zuvor geht es hier nicht um eine einzelne Leistung, sondern um drei Dämpfungsmechanismen mit einem gemeinsamen Grundgedanken: die Ausgabendynamik im Arzneimittelbereich bremsen, ohne Innovation zu verhindern.

Was die FKG in Nr. 37 bis 39 empfiehlt

Nr. 37, Dynamisierter Herstellerabschlag: Die Kommission empfiehlt, den allgemeinen Herstellerabschlag für patentgeschützte Arzneimittel 2027 von 7 auf 14 Prozent anzuheben (Finanzwirkung rund 2,3 Mrd. Euro) und ihn ab 2028 dynamisch ausgestalten: Die Abschlagshöhe koppelt sich dann an die Einnahmeseite der GKV, also an die Grundlohnrate. Steigen die Arzneimittelausgaben stärker als die beitragspflichtigen Einnahmen, steigt über das Delta auch der Abschlag. Bis 2030 soll das auf gut 5,2 Mrd. Euro anwachsen.

Nr. 38, Nachschärfung der Preis-Mengen-Regelung: Ein obligater Mengenrabatt, der später im Lebenszyklus ansetzt. Wenn sich ein Präparat etabliert hat und hohe Umsätze erzielt, sollen die Preise stärker nachgeben. Die FKG schlägt dafür vor, Umsatzschwellen und Rabattsätze gesetzlich vorzugeben (Finanzwirkung bis 2030 rund 0,9 Mrd. Euro).

Nr. 39, Selektivverträge für gleichwertige Patentarzneimittel: Wo mehrere teure Präparate vergleichbaren Nutzen haben, sollen Kassen gezielt günstigere Optionen verhandeln können. Also Wettbewerb dort, wo der Nutzen gleich ist (Finanzwirkung bis 2030 rund 0,6 Mrd. Euro).

Was die Regierung plant

Von der Wucht der FKG bleibt im Gesetz nur ein Teil, und der mit angezogener Handbremse. Konkret geplant ist:

  • Der dynamische Herstellerabschlag, aber nicht der Sprung auf 14 Prozent. Stattdessen soll es für das erste Halbjahr 2027 eine statische Übergangsregelung von 3,5 Prozentpunkten (rund 1,1 Mrd. Euro) geben; ab Juli 2027 soll der Abschlag dynamisiert werden. Ausgenommen sind Festbetragsarzneimittel, Generika, Biosimilars und versorgungskritische Arzneimittel.

  • Eine gesetzliche Auffanglösung für die Preis-Mengen-Regelung bei Nichteinigung statt der harten Nachschärfung.

  • Wirkstoffübergreifende Exklusiv-Rabattverträge für fünf hochpreisige, gut etablierte Substanzklassen: JAK-Inhibitoren (Rheuma, Dermatologie), CGRP-Hemmer (Migräne), PCSK9-Hemmer (Lipidtherapie) sowie PD-L1- und PARP-Inhibitoren (Onkologie).

Und dann kommt der eigentliche Hammer, der gar keine Sparmaßnahme ist: Die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) 2022 eingeführten AMNOG-Leitplanken (ein Arzneimittel mit geringem Zusatznutzen darf nicht teurer sein als die Vergleichstherapie) und der Kombinationsabschlag (vor allem für Onkologika in Kombi-Therapien) werden wieder abgeschafft. Beides hatte die Branche seit Einführung bekämpft.

Unterschied zur FKG

Die FKG will klotzen, die Regierung kleckert, jedenfalls bei der Ausgabenseite: kein Sprung auf 14 Prozent, sondern erst eine kleine statische Brücke und dann die Dynamik. Beim Wettbewerbsgedanken (Selektiv- bzw. Rabattverträge) geht die Regierung mit, allerdings stärker auf konkrete Substanzklassen zugeschnitten.

Und während die FKG durchgängig auf die Linie „Preis folgt Nutzen“ einschwenkt, läuft die Regierung an einer entscheidenden Stelle in die Gegenrichtung: Sie gibt mit den Leitplanken und dem Kombinationsabschlag zwei Instrumente wieder aus der Hand.

Unterm Strich: Die Pharmaindustrie soll beitragen, kommt aber, gemessen an anderen Akteuren und Versicherten, vergleichsweise glimpflich davon und sammelt nebenbei sogar Vergünstigungen ein. Unsere Meinung.

Unser Gespräch in Kürze

Eine naheliegende Sorge: Werden die Hersteller die gesetzlich anstehenden Rabatte nicht einfach vorab in den Markteintrittspreis einpreisen, also Initialpreis hoch, unterm Strich dasselbe Ergebnis? Wir können es nicht seriös beantworten. Dazu müsste man die Businesspläne, die Erlös- und Margenstruktur der Unternehmen kennen. Tun wir aber nicht. Und an Stelle eines Pharmaunternehmens würden wir das auch unter Verschluss halten, um den Wettbewerbern keinen Vorteil zu verschaffen.

Das ist die Crux der Debatte: Wir reden über Einsparungen, ohne zu wissen, wie viel Gewinn am Ende eigentlich geschmälert wird. Und wenn dann die Drohung kommt „Wir wandern ab“, lässt einen das zwar erst einmal zittern, gerade in einer Zeit, in der die Wirtschaft in toto schwächelt.

Aber: Es kann nicht Aufgabe der Beitragszahlenden sein, einen Industriestandort, hier Pharma, zu sichern. Das müsste gesamtstaatliche Aufgabe jenseits der GKV sein.

Warum die heilige Kuh?

Während bei Ärztinnen, Kliniken und Versicherten kräftig der Rotstift kreisen soll, agiert die Politik bei der Pharmaindustrie auffällig vorsichtig. Drei Gründe, die plausibel zusammenwirken:

  1. Pharma ist Wirtschaftsfaktor, nicht nur Kostenfaktor, es geht um Arbeitsplätze, Wertschöpfung, Steuern. Laut Destatis arbeiten rund 130.000 Menschen in der Branche. Das wiegt schwer bei einer Regierung, die sich über Wirtschaftsstärkung definiert.

  2. Arzneimittel sind emotional aufgeladen. Wer hier reguliert, sieht sich schnell dem Vorwurf ausgesetzt, Innovation oder gar den Zugang von Patientinnen und Patienten zu gefährden.

  3. Deutschland ist international verflochten. Preise und Verfügbarkeiten entstehen im Zusammenspiel mehrerer Länder, da agiert man vorsichtiger (Stichworte: Referenzpreisland oder Most-Favored-Nation).

Bei den ärztlichen Leistungserbringern gibt es auch Nebenwirkungen im geplanten Gesetz. Und die scheut man dort nicht. Der Unterschied liegt schlicht in den Machtverhältnissen.

Den Wirtschaftspolitikern, die zuhören, möchten wir einen Gedanken mitgeben: Das Gesundheitswesen in toto ist ein Wirtschaftsstandort mit Millionen Beschäftigten. Es sollte in erster Linie als Daseinsvorsorge verstanden werden, nicht (ausschließlich) als Wirtschaftsfaktor.

Rabattverträge bis ins Sprechzimmer

Exklusiv-Rabattverträge sind in der Praxis nichts Neues. Doch wenn die Kasse künftig wirkstoffübergreifend für fünf teure (und teils komplexe!) Substanzklassen entscheidet, welcher Wirkstoff bevorzugt eingesetzt werden soll, dann regiert das in die Verordnung hinein.

Juristisch bleibt die Therapiefreiheit bestehen, im Einzelfall darf man ja wie gehabt medizinisch begründet abweichen. Praktisch entsteht aber ein Vorzugsregime: Manche Wirkstoffe werden Standard, andere müssen begründet werden. Und Begründen heißt Dokumentieren (Stichwort aut idem), sonst drohen im Zweifel Regressprobleme. Es ist kein Entzug der Therapiefreiheit, aber eine spürbare Veränderung in ihrer Ausübung.

Leitplanken weg: ein Lobbyerfolg mit Ansage

Hier wird es für uns inkonsistent. Die AMNOG-Leitplanken hatten eine Logik: Kein nachgewiesener Zusatznutzen = kein Preis über der Vergleichstherapie. Plausibel. Der GKV-Spitzenverband konnte schlicht sagen: „Ich zahle nur den Preis der zweckmäßigen Vergleichstherapie.“

Genau dieses Instrument wird jetzt (zusammen mit dem Kombinationsabschlag) wieder kassiert. Man kann das als Ergebnis effizienter Lobbyarbeit bewerten.

Nur unter dem Credo, dass Ausgaben/Leistungen sich an der Evidenz orientieren sollen, bedeutet das eigentlich: Wenn der Zusatznutzen gering ist, darf der Preis nicht hoch sein. Und wo echte Gleichwertigkeit herrscht, gehört der Wettbewerb genutzt.

Was man tunlichst nicht tun sollte: verschiedene Instrumente der Kostendämpfung gegeneinander ausspielen. Im Moment haben wir ein Nebeneinander vieler Maßnahmen ohne durchgängige Logik, Rabatte hier, Verträge dort, Leitplanken weg, neue Mechanismen dran. Eine Art finanzpolitische Steuerungs-Polypragmasie: viele Instrumente, wenig Stringenz. Es wird viel reguliert, aber zu wenig gesteuert.

Die Zitrone in der Mangel

Es fühlt sich an, als werde das Gesundheitswesen gerade von allen Seiten ausgepresst, diese pralle, saftige Zitrone, an der alle gleichzeitig quetschen. (An anderer Stelle war auch schon mal vom „saftigen Steak“ die Rede.) Widersprechen mögen wir dieser Einschätzung nicht so recht.

Umso wichtiger ein Disclaimer: Uns geht es nicht um Pharma-Bashing. Wir sind überzeugt, dass die forschende Pharmaindustrie ein relevanter, wichtiger Player im Gesundheitswesen ist. Ohne sie geht es nicht und sie soll ihr Geld verdienen.

Die Frage bleibt nur: Wo ist die Grenze des Gewinns? Und um die zu beantworten, müsste man einmal eine echte Firmenbilanz aufschlagen. Vielleicht gelingt es uns ja irgendwann, eine pharmazeutische Unternehmerin einzuladen, die offen und sprechfähig mit uns über diese Dinge streitet. Bis dahin gilt: Drohgebärden sind so lange eine leere Keule, wie wir die Wirtschaftszahlen nicht kennen.

Das SVR-Gutachten 2025

Hinter den FKG-Vorschlägen steckt zu großen Teilen die Denkschule des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege (SVR). Das Gutachten 2025 trägt den Titel „Preise innovativer Arzneimittel in einem lernenden Gesundheitssystem“.3 Was der Rat seinerzeit u.a. empfahl:

  • Reform des AMNOG-Prozesses: verbindliche Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) als fester Bezugspunkt, Abschaffung des „Privilegs“ des fiktiven Zusatznutzens für Orphan Drugs, und ein Interimspreis (bis zur Einigung wird nur der zVT-Preis erstattet, eine Differenz später nachgezahlt). Außerdem soll der GKV-Spitzenverband künftig von Verhandlungen zurücktreten dürfen, um seine Position zu stärken.

  • Lernendes System: Nutzen wird nach Markteinführung systematisch weiter erhoben (auch über registerbasierte Interventionsstudien und Kosten-Nutzwert-Analysen mit QALY), und der G-BA soll erneute Nutzenbewertungen anstoßen können, mit der Konsequenz von Preisnachverhandlungen.

  • Neue Preisinstrumente: ein jährlich anzupassendes, gedeckeltes Arzneimittelbudget für hochpreisige Patentarzneimittel (bei Überschreitung anteilige Abschläge für alle), Preisanpassung, wenn die zVT günstiger wird (etwa nach Patentablauf), regelhafte Anpassungen anhand europäischer Referenzpreise und Absatzmengen sowie erfolgsabhängige Vergütung (Pay for Performance) bei teuren Einmaltherapien mit unsicherem Erfolg.

  • Pharmastandort fördern, aber nicht aus Beitragsmitteln. Der vielleicht wichtigste Befund für unsere Debatte: Der Rat fand keine Evidenz dafür, dass Unternehmen ihre Standortentscheidungen an hohe Erstattungspreise knüpfen.Ausschlaggebend seien, wie das Beispiel Dänemark zeigt, eine gute Dateninfrastruktur und effiziente Studienverfahren. Die im Medizinforschungsgesetz (MFG, vulgo Lex Lilly) vorgesehene Koppelung von Preis und Standort lehnt der Rat folgerichtig ab.

Fazit

Wir versuchen im Arzneimittelbereich gerade, ein bestehendes Hochpreissystem mit immer neuen Stellschrauben zu bändigen. Der dynamische Herstellerabschlag ist ein nachvollziehbarer Mechanismus, die Rabatt- und Selektivverträge zielen richtig auf Wettbewerb bei Gleichwertigkeit. Aber solange im selben Gesetz die Preis-Nutzen-Kopplung aufgeweicht wird (Leitplanken und Kombinationsabschlag weg), bleibt es Stückwerk. Es wird viel reguliert und zu wenig gesteuert.

Also: nicht applaudieren und Fresse halten, sondern Applaus aus, Kritik an. Mit dem ehrlichen Eingeständnis, dass wir die Bilanzen der Branche schlicht nicht kennen. Ein Cliffhanger, den wir gern irgendwann mit jemandem aus der Industrie auflösen würden.

Schlaft gut!

Literatur

1

FinanzKommission Gesundheit. 6.3.17 Reformempfehlung Nr. 37–39: Einführung eines dynamisierten Herstellerabschlags, Nachschärfung der Preis-Mengen-Regelung, Selektivverträge für therapeutisch gleichwertige Arzneimittel unter Patent. In: Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit. Published Online First: 30 March 2026. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_20260330.pdf#page=276

2

Bundesministerium für Gesundheit. Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz); Kabinettsvorlage. 2026. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz_Kabinett.pdf

3

Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege. Gutachten 2025: Preise innovativer Arzneimittel in einem lernenden Gesundheitssystem. Published Online First: 22 May 2025. doi: https://doi.org/10.4126/frl01-006510673

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