Diesen Beitrag zitieren:
Nößler D, Scherer M. Macht euch nackig! Übers große Hautgucken. EvidenzUpdate 2026;7:181. doi: 10.69156/POD.001/2026.05.00181
Moin! Heute gibt es Teil 3 unserer kleinen FKG-BStabG-Staffel (nach Teil 2 und Teil 1). Und der geht unter, nein: auf die Haut. Wir nehmen uns das Hautkrebs-Screening vor, von uns manchmal liebevoll auch nur HaKaEs (oder HKS) genannt. Es ist bekanntlich das einzige seiner Art auf der ganzen Welt: ein flächendeckendes, anlassloses, bevölkerungsweites Programm, bei dem alle GKV-Versicherten ab 35 Jahren alle zwei Jahre anspruchsberechtigt sind.
Die Kritik daran gibt es seit vor der Einführung. Sie ist nicht leiser geworden seither. Und nun soll das HKS endlich auf den Prüfstand: Auch die FinanzKommission Gesundheit (FKG) hält es für nicht ausreichend evidenzbasiert und schlägt als Ersatz eine risikoadaptierte Strategie vor. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist diesem Vorschlag im geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) gefolgt, wenn auch mit angezogener Handbremse.
Was steckt hinter dieser Entscheidung? Was sagt die Evidenz? Und müssen wir alle in Zukunft unerkannt an, durch oder mit Melanomen sterben? (Spoiler: Nein.)
Und weil das von der lieben KI gebastelte Episodenbild wieder so herrlich blöde ist, gibt’s das hier nochmal zum Großgucken:
Plus für alle hier: die Zusammenfassung unseres Gesprächs und natürlich die Literatur.
Das Plus für alle Unterstützer zu dieser Episode:Schreibt uns: podcast@evidenzupdate.de
Und, wie immer, für alle, denen das Thema unter die Haut geht, oder die gerne auch mal aus der Haut fahren, gibt es hier die Kapitelmarken:
00:00:00 Intro
00:02:28 Um was geht’s?
00:03:54 Das ist alles falsch!
00:07:22 Happy Birthday
00:13:36 Von der Re-Re-Evaluation zum Honorar
00:15:45 Und was macht die Regierung?
00:18:24 Arbeitslose Dermatologen
00:21:30 ZwiFaz
Über die Empfehlung
Wir reden über die Empfehlung Nr. 7 im 1. Bericht der FKG1 und über die im GKV-Beitragssatzstabilisierunggesetz2 geplante Revision von § 25 Abs. 4 SGB V, der die Zweitmeinung regelt:
Was die FKG in Nr. 7 empfiehlt
Die Empfehlung ist der Kategorie „A“ zugeordnet (Einsparungen ohne erwartbar negative Auswirkungen). Das heute anlasslose HKS soll zunächst für zwei Jahre ausgesetzt werden. Parallel dazu soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Überprüfungsauftrag erhalten, um innerhalb dieser zwei Jahre zu klären, welche Gruppen von einem risikobasierten opportunistischen Screening profitieren könnten und ob neue technische Untersuchungsverfahren genutzt werden sollten.
Begründung der Kommission: Es fehle an belastbarer Evidenz für den Nutzen der anlasslosen Ganzkörper-Früherkennung, Deutschland sei das einzige Land weltweit, das ein solches Screening für alle gesunden Erwachsenen anbiete.
Erwartete Finanzwirkung: 0,2 Mrd. Euro (2027) bis 0,3 Mrd. Euro (2030).
Was die Regierung per § 25 plant
Im Kabinettsentwurf soll das HKS nicht ausgesetzt werden. Stattdessen soll der G-BA einen Überprüfungsauftrag erhalten, der neu in § 25 Abs. 4 SGB V eingefügt wird. Der G-BA soll seine Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) beim Hautkrebs auf Basis des aktuellen medizinischen Erkenntnisstands überprüfen. Das soll er, so der Wunsch, „unter Berücksichtigung eines möglichen risikobasierten Screenings und einer möglichen Anpassung der Häufigkeit der Untersuchungen“ tun, heißt es im Regelungsvorschlag. Bis zum 31. Dezember 2027 soll der G-BA dafür Zeit bekommen.
Praktische Konsequenz: Das HKS läuft in seiner bisherigen Form mindestens bis Ende 2027 weiter. Was danach gilt, hängt vom G-BA ab. Ergebnis: offen.
Unterschied zur FKG
Die FKG empfiehlt ein unmittelbares Aussetzen des Screenings. Der Gesetzentwurf überführt das in einen bloßen Überprüfungsauftrag an den G-BA ohne Aussetzung. Der politisch heikle Kern (hier: die Streichung einer etablierten Kassenleistung) wird an den G-BA delegiert und auf nach 2027 verschoben. Damit entfällt im Gesetzentwurf auch die unmittelbare Finanzwirkung.
Unser Gespräch in Kürze
Die Geschichte des deutschen HKS ist eine mit bemerkenswertem Timing: Eingeführt 2008, maßgeblich gestützt auf das SCREEN-Projekt in Schleswig-Holstein,3 steht das Programm kurz vor seinem 20. Geburtstag. Und die frühen Daten aus Schleswig-Holstein sahen anfänglich tatsächlich vielversprechend aus.4 Dann kam die Ernüchterung.
Stang und Jöckel analysierten die Mortalitätsdaten aus Schleswig-Holstein genauer und kamen zu einem ernüchternden Ergebnis: Die beobachtete Abnahme der Melanomsterblichkeit setzte sich nicht stabil fort.5 Zum selben Urteil kamen auch die SCREEN-Evaluatoren aus Lübeck um Alexander Katalinic.6
Und auch die bundesweite Einführung des Screenings zeigte keinen nachhaltigen Rückgang der Mortalität. Boniol, Autier und Gandini betrachteten die Mortalitätstrends nach Einführung des nationalen Programms und fanden ebenfalls keinen Knick in den Kurven, der für einen Mortalitätsvorteil spräche.7 In Schleswig-Holstein kehrte die Melanom-Sterblichkeit nach dem anfänglichen Rückgang auf das vorherige Niveau zurück.
Auch eine große Übersichtsarbeit der US Preventive Services Task Force (USPSTF) findet keinen belastbaren direkten Nachweis, dass ein routinemäßiges, systematisches Screening bei asymptomatischen Erwachsenen die Hautkrebssterblichkeit senkt.8 Die Evidenz sei unzureichend, das Statement entsprechend klar.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass das diagnostische Instrument der Integument-Inspektion an sich wertlos wäre. Es bedeutet lediglich, dass der systematische, anlasslose Ansatz im Bevölkerungsmaßstab keinen nachgewiesenen Nutzen bringt.
Lehrstück institutioneller Beharrungskraft
Unser gelegentlicher Podcast-Freund Jürgen Windeler hat das HKS als „Leerstück“ bezeichnet, als Beispiel dafür, wie sich ein flächendeckendes Screening politisch und institutionell verfestigen kann, obwohl der belastbare Nutzennachweis fehlt.9
Windelers Kernvorwurf: Man hat sich an ein Programm gewöhnt, dessen Nutzenannahmen nie sauber eingelöst wurden. Deswegen fällt auch Heinz-Harald Abholz und sein Begriff des „symbolhaften Handelns“.10
So wurde das HKS seit Jahren evaluiert und immer wieder weiterevaluiert, ohne dass aus dem Offensichtlichen Konsequenzen gezogen worden wären. Das kostet nicht nur Geld (für das Screening selbst, für die sinn- und folgenlose Evaluation), sondern produziert auch Überdiagnosen, falsch positive Befunde unnötige Folgeabklärungen. Und es macht die Leute bekloppt (nicht nur, weil Krebs als weißer Elefant Ängste provoziert).
Und die Dermatologen?
Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) sieht das naturgemäß anders und warnt vor einer Gefährdung der Bevölkerung.11 Okay, geschenkt: Berufspolitik ist dazu da, auch wirtschaftliche Interessen zu vertreten. Aber: Hautärztinnen und Hautärzte werden nicht arbeitslos, wenn das anlasslose HKS durch ein risikobasiertes ersetzt werden würde.
Die Zahl der Hauterkrankungen nimmt auch ohne Melanome zu, das Fach bleibt gefragt. Ein risikoadaptiertes Vorgehen heißt nicht, Hautkrebs zu übersehen. Es heißt, genauer hinzuschauen, wo es sinnvoll ist.
Mit anderen, mittelhessischen Worten:
„Bevor du guckst, musst du gucken, ob du guckst und bei wem du guckst.“
Fazit
Das deutsche Hautkrebs-Screening ist eine Germanensie: weltweit einmalig, und das nicht ohne Grund. Viel Programm, viel Routine, viel Inanspruchnahme. Und erstaunlich wenig harte Evidenz. Die FKG schlägt vor, diesen historischen Fehler zu korrigieren: weg von der Gießkanne, hin zu risikoadaptierter, evidenzbasierter Früherkennung. Das ist medizinisch besser und ökonomisch vernünftig.
Für alle die tiefer in die HKS-Untiefen absteigen wollen, denen möchten wir unsere 2022er Episode12 mit Jean-François Chenot empfehlen:
Gute Nacht!
Literatur
FinanzKommission Gesundheit. 6.6.8 Reformempfehlung Nr. 32: Obligatorische Zweitmeinungsverfahren bei mengensensiblen Eingriffen. In: Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit. Published Online First: 30 March 2026. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_20260330.pdf#page=126
Bundesministerium für Gesundheit. Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz); Kabinettsvorlage. 2026. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz_Kabinett.pdf#page=11
Breitbart EW, Waldmann A, Nolte S, et al. Systematic skin cancer screening in Northern Germany. J Am Acad Dermatol 2012;66(2):201–11. doi: 10.1016/j.jaad.2010.11.016
Katalinic A, Waldmann A, Weinstock MA, et al. Does skin cancer screening save lives? Cancer 2012;118(21):5395–402. doi: 10.1002/cncr.27566
Stang A, Jöckel K. Does skin cancer screening save lives? A detailed analysis of mortality time trends in Schleswig‐Holstein and Germany. Cancer 2016;122(3):432–7. doi: 10.1002/cncr.29755
Katalinic A, Eisemann N, Waldmann A. Skin Cancer Screening in Germany. Dtsch Ärzteblatt Int 2015;112(38):629–34. doi: 10.3238/arztebl.2015.0629
Boniol M, Autier P, Gandini S. Melanoma mortality following skin cancer screening in Germany. BMJ Open 2015;5(9):e008158. doi: 10.1136/bmjopen-2015-008158
Henrikson NB, Ivlev I, Blasi PR, et al. Skin Cancer Screening. JAMA 2023;329(15):1296–307. doi: 10.1001/jama.2023.3262
Windeler J. Hautkrebs-Screening – ein Leerstück. Observer Gesundheit. 2024. https://observer-gesundheit.de/hautkrebs-screening-ein-leerstueck/
Abholz H-H, Schwarz M. Früherkennung in Deutschland: Symbolhaftes Handeln mit schädlichen Folgen für die Gesundheit. Arbeit und Sozialpolitik 2002;56(9/10):18–22.
Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands. SpiFa und BVDD kritisieren den Versuch, Hautkrebsscreenings verstärkt in die allgemeinmedizinische Versorgung zu verlagern. 2026. https://spifa.de/wp-content/uploads/2026/04/2026-04-16-PM_SpiFa-und-BVDD-kritisieren-den-Versuch-Hautkrebsscreenings-verstaerkt-in-die-allgemeinmedizinische-Versorgung-zu-verlagern.pdf
Nößler D, Chenot J-F, Scherer M. Hautkrebs-Screening – geringere Mortalität und dennoch ein Problem. EvidenzUpdate 2022;3(91). doi: 10.69156/pod.001/2022.01.00091















