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Gesundheits-Check-up: Wenn er schon nichts bringt, nützt wenigstens das Ritual?
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Gesundheits-Check-up: Wenn er schon nichts bringt, nützt wenigstens das Ritual?

FKG & BStabG, Teil 4: Check-up

Diesen Beitrag zitieren:
Nößler D, Scherer M. Gesundheits-Check-up: Wenn er schon nichts bringt, nützt wenigstens das Ritual?. EvidenzUpdate 2026;7:182. doi: 10.69156/POD.001/2026.05.00182

Salve! Hier kommt Teil 4 unserer FKG-BStabG-Staffel (nach Teil 3, 2 und 1). Dieses Mal gibt es einen Check-up über den Check-up, die Gesundheitsuntersuchung (GU). Die FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat empfohlen, sie evidenzbasiert anzupassen. Und die Bundesregierung will die GU überprüfen lassen und mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) einen entsprechenden Auftrag ins Pflichtenheft schreiben.

Dahinter steckt die alte, bekannte und dennoch unbequeme Frage: Bringt der Check-up eigentlich, was er soll? Oder reden wir uns das nur ein, weil er sich so gut anfühlt? Wir nehmen uns ein wenig Zeit für ein Thema, bei dem die harte Evidenz dünn, das ärztliche Bauchgefühl aber kräftig ist.

Spoiler: Der Check-up ist als Screening-Instrument schwach. Als Gesprächsformat hingegen kann er ein echter Türöffner sein. Die spannende Frage ist nicht, ob man ihn braucht, sondern ob er einfach nur die falsche Verpackung ist.

Plus für alle hier: die Zusammenfassung unseres Gesprächs und natürlich die Literatur.
Das Plus für alle Unterstützer zu dieser Episode:

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Und für alle, die die Episode in Kürze abchecken wollen, hier die Kapitelmarken:

  • 00:00:00 Intro

  • 00:01:07 Was ist das?

  • 00:03:15 Die Cochrane-Keule

  • 00:06:41 MGV, EGV, linke Tasche, rechte Tasche

  • 00:08:03 Kollateralnutzen

  • 00:11:31 Labor ohne Begründung

  • 00:15:25 Was macht die Bundesregierung?

Über die Empfehlung

Wir reden über die Empfehlung Nr. 16 im 1. Bericht der FKG1 und über die im GKV-Beitragssatzstabilisierunggesetz2 geplante Revision von § 25 Abs. 4 SGB V:

Was die FKG in Nr. 16 empfiehlt

In No. 16 empfiehlt die Kommission eine „evidenzbasierte Anpassung der Laboruntersuchungen im Gesundheits-Check-up“. Die ordnet sie der Kategorie A zu, also Einsparungen, von denen sie keine negative Auswirkungen auf die Versorgungsqualität erwartet.

Die Finanzwirkung beziffert sie mit 5 bzw. 9 Mio. EUR jährlich, wenn in jedem der rund 10 Mio. Check-ups (bei ab 35-Jährigen) pro Jahr der Harnstreifentest und in jedem zweiten die Bestimmung des Lipidprofils entfällt. Die Empfehlung folgt der FKG-Prämisse, dass die GKV keine Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen mehr erstatten soll.

Konkret sollen die obligatorischen Harnstreifentests in der GU abgeschafft werden und das Lipid-Profil nur noch bei Bedarf, also bei Risikopatienten bestimmt werden. Das solle, so die Empfehlung, der Gesetzgeber beim G-BA über eine Anpassung der GU-Richtlinie „beauftragen“.

Was die Regierung per § 25 plant

Der von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachte Gesetzesentwurf sieht eine Änderung in § 25 Absatz 4 SGB V vor, wo eben dieser Auftrag an den G-BA formuliert werden soll, dass der

  • bis 31. Dezember 2027 seine GU-Richtlinie

  • auf „Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Erkenntnisse“ überprüfen soll

  • „im Hinblick auf Altersgrenzen, Zielgruppen, Häufigkeit der Untersuchungen, Untersuchungsinhalte, geschlechtsspezifische Besonderheiten und Zielerkrankungen, insbesondere hinsichtlich einer möglichen Eingrenzung auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie deren Risiken und Begleit- und Folgeerkrankungen“.

Unterschied zur FKG

Die Bundesregierung schlägt also keinen Leistungsausschluss qua Gesetz vor, sondern überlässt es der Selbstverwaltung. Sie gibt der GU aber zusätzlich einen neuen Dreh, indem sie den Check-up auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen als möglichen neuen Schwerpunkt fokussiert.

Unser Gespräch in Kürze

Wenn wir das harte Evidenzlineal anlegen, kommen wir an der Cochrane-Keule nicht vorbei. Der Review von Krogsbøll et al.3 umfasst 17 randomisierte Studien mit über einer Viertelmillion Teilnehmenden. Das Ergebnis ist klar und ein bisschen ernüchternd: Allgemeine Gesundheits-Check-ups senken weder die Gesamtsterblichkeit noch die kardiovaskuläre oder die Krebssterblichkeit. Auch bei harten Ereignissen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall lässt sich aus Studien kein Benefit nachweisen.

Was hingegen zunimmt, sind Diagnosen, dokumentierte Risikofaktoren und Behandlungen. Also: mehr Medizin, aber nicht weniger Tod. Die Author’s Conclusion bringt das in exakt acht Worten auf den Punkt:

„General health checks are unlikely to be beneficial.”

Mehr muss man eigentlich nicht lesen. Diese Programme fühlen sich sinnvoll an. Der harte Nutzen lässt sich aber bisher schlicht nicht zeigen.

Der Check-up als Türöffner

Martin Scherer hatte sich schon 2022 gemeinsam mit Jürgen Herbers in einer früheren Episode an einer Verteidigung des Check-ups versucht.4 Das Argument damals wie heute: Der Check-up bietet die Honorierung einer wertvollen Sache im Praxisalltag: Zeit und Raum, um mit einer Person über deren Leben zu reden. Über Beruf, Familie, Stress, Lebensstil, Impfanamnese, soziale Lage. Über all das, was im biopsychosozialen Modell hausärztlicher Versorgung selbstverständlich dazugehört und im normalen Sprechstunden-Takt manchmal schlicht untergeht.

Ehrlicherweise ist das aber kein Argument für ein GU-Screening. Die unbequeme Wahrheit: Aus einem nicht-evidenzbasierten Screening wird durch gute Gespräche noch lange kein evidenzbasiertes Screening. Die Gespräche sind wertvoll. Sie ersetzen aber keine belastbare Evidenz.

Daraus folgt die naheliegende Frage: Wenn das Gespräch der eigentliche Nutzen ist, sollten wir dann nicht Gesprächszeit als solche besser vergüten, statt sie in das Korsett einer evidenzfreien Screening-Untersuchung zu zwängen? Wir sagen: ja. Das wäre der eigentliche Move.

Vom Labor als Beruhigung zum Labor mit Begründung

Im Alltag wünschen sich manche mehr Labordiagnostik beim Check-up, nicht weniger. Mal ein Blick auf die Leber, mal Albumin und Kreatinin bei einer Person mit kardiovaskulärem Risiko, mal ein bisschen breiter aufgefächert, um auf Nummer sicher zu gehen. Nur: Jedes erweiterte Labor produziert Zufallsbefunde, denen man dann wieder hinterherlaufen muss. Das bindet Zeit, Geld und Aufmerksamkeit, ohne dass am Ende ein Nutzen für die Person stünde.

Die Maxime: weg vom Labor als Beruhigung, hin zum Labor mit Begründung. Wenn eine echte Indikation besteht, dann gerne. Aber nicht aus reiner Pflichtübung, weil eine EBM-Ziffer es so vorsieht. Das ist letztlich auch ein Kern der FKG-Empfehlung.

Womit wir beim Triggerpunkt Laborbudget sind: Wer zu viel Labor anfordert, riskiert im Zweifel nicht nur seinen Laborbonus. Das Budget schafft aber umgekehrt einen falschen Anreiz, nämlich lieber die Standard-Paket nach Richtlinie abzuhaken, als bedarfsgerecht und gezielt in die Befunderhebung zu gehen. Hier wäre eine etwas lockerere Zügelführung sinnvoll: Wer einen guten medizinischen Grund hat, sollte diesen Wert bestimmen dürfen, ohne Angst zu haben, dass das Budget um die Ohren fliegt.

Und wenn man von Nihilismus spricht …

Eine kleine Anekdote zum Schluss, weil wir das immer wieder mal hören: Wenn man sich für weniger Routinediagnostik ausspricht, kommt prompt der Vorwurf des medizinischen Nihilismus. Den hat Martin Scherer in seiner Leitlinien-Zeit mehrfach abbekommen. Auch uns wurde er erst neulich vorgeworfen, als wir uns kritisch zur Routinebestimmung des Lipoprotein (a) geäußert hatten.

Aber: Es geht eben gerade nicht um Nihilismus. Es geht darum, das Unnötige wegzulassen und das Richtige zu tun. Eine belastbare Indikation, das ist der Maßstab. Nicht eine Routine, die sich einfach gut anfühlt.

Fazit

Der Check-up ist ein gutes Gesprächsformat, aber ein schwaches Screening-Instrument. Die Evidenz zeigt: Mehr Untersuchungen führen nicht automatisch zu besserer Gesundheit, sondern eher zu mehr Diagnosen und mehr Folgeaufwand. Die geplante Anpassung (Harnstreifen raus, Lipidprofil gezielter) geht in die richtige Richtung.

Was man sich darüber hinaus wünschen könnte: Gesprächszeit besser vergüten, Laborbudgets anders regulieren, kluges ärztliches Handeln stärken. Dann wird aus einem mittelmäßigen Check-up eine gute Begegnung.

Ahoi!

Literatur

1

FinanzKommission Gesundheit. 6.3.15 Reformempfehlung Nr. 16: Evidenzbasierte Anpassung der Laboruntersuchungen im Gesundheits-Check-up. In: Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit. Published Online First: 30 March 2026. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_20260330.pdf#page=153

2

Bundesministerium für Gesundheit. Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz); Kabinettsvorlage. 2026. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz_Kabinett.pdf#page=11

3

Krogsbøll LT, Jørgensen KJ, Gøtzsche PC. General health checks in adults for reducing morbidity and mortality from disease. Cochrane Db Syst Rev 2019;2019(1):CD009009. doi: 10.1002/14651858.cd009009.pub3

4

Nößler D, Herbers J, Scherer M. Check-up und Rektaluntersuchung – wenig Evidenz und dennoch nützlich. EvidenzUpdate 2022;3(94). doi: 10.69156/pod.001/2022.02.00094

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