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David Klemperer, 28.2.2026

Jürgen Windeler stört, dass man (wer ist man?) das Thema Interessenkonflikte unglaublich wichtig findet und dass man (wer ist man?) meint, durch sogenannte (wieso sogenannte?) Offenlegung oder Deklaration von Interessenkonflikten oder potenziellen (was heißt hier potenziell?) Interessenkonflikten das Thema (was genau ist das Thema?) irgendwie klären und lösen zu können.

Das Thema lautet m. E., dass in der pharmazeutischen Wertschöpfungskette Ärztinnen und Ärzte eine wichtige Rolle spielen. Das gilt für Forschung und Entwicklung, Marktzulassung und in besonderem Maße für die Markteinspeisung, denn hier nehmen die Ärzte als Gatekeeper eine Schlüsselposition ein. Die pharmazeutischen Hersteller suchen sich Ärzte, die sie im Rahmen der Wertschöpfungskette einsetzen, sorgfältig aus und bauen eine Beziehung auf. Eine führende Position in einer Fachgesellschaft und möglichst noch die Beteiligung an der Leitlinien-Entwicklung gibt ihnen die Möglichkeit, viele Kollegen zu beeinflussen. Diese Ärzte haben einen Interessenkonflikt. Sie stellen das Produkt der Firma, die sie sponsert, regelhaft positiv dar, ansonsten wird die Firma die Beziehung schnell beenden.

Das Auflegen einer Folie bei Fortbildungsveranstaltungen ist, wie JW ganz richtig anmerkt, wenig wirkungsvoll, niemand weiß so recht etwas mit den Informationen anzufangen. Industrie-unabhängige Fortbildung braucht Regeln, wie sie z. B. die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft vorgelegt hat (Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Fachausschuss der AkdÄ für Transparenz und Unabhängigkeit. Regeln für unabhängige ärztliche AkdÄ-Fortbildungsveranstaltungen. 2015).

Schon lange gilt im übrigen, dass die Erklärung von Interessenkonflikten notwendig, aber nicht hinreichend ist (zB Strech D, Koch K, Klemperer D. Offenlegen und dann? Wir brauchen eine rationale Diskussion zu einem angemessenen Umgang mit Interessenkonflikten. Gesundheitswesen. 2011;73(05):271–2.). Die AWMF verlangt daher die Offenlegung von Interessenkonflikten und regelt den Umgang damit. Die Erfahrungen mit dem Regelwerk (AWMF, Ständige Kommission Leitlinien. Das AWMF-Regelwerk Leitlinien Version 2.1 vom 05.09.2023) sind m.E. sehr ermutigend. Der Vergleich von AWMF-Leitlinien mit themengleich Leitlinien z.B. der  European Society of Cardiology (ESC) scheint mir ein deutlicher Beleg zu sein.

Nach meiner Kenntnis können Arzneimittelstudien von vornherein so designt werden, dass die untersuchte Substanz vorteilhaft abschneidet (Heres S, Davis J, Maino K, Jetzinger E, Kissling W, Leucht S. Why Olanzapine Beats Risperidone, Risperidone Beats Quetiapine, and Quetiapine Beats Olanzapine: An Exploratory Analysis of Head-to-Head Comparison Studies of Second-Generation Antipsychotics. Am J Psychiatry. 2006;163(2):185–94). Mit welchen Methoden das erreicht wird, lässt sich in der Regel nicht der Zeitschriftenpublikation entnehmen. Dokumente, die tiefer blicken lassen (zB Studienprotokolle), stehen häufig nicht zu Verfügung. M.E. stößt hier die EBM-Methodik an ihre Grenzen.

Oder?